E-Zigaretten sind elektronisch betriebene Zigaretten, deren Dampf Vaper inhalieren. Sie stellen eine Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette dar. Der Dampf soll weniger Chemikalien enthalten als der Zigarettenrauch. Giftstoffe und Zusatzstoffe sind dennoch enthalten. In Österreich ist der Kauf von E-Zigaretten und Liquids mit oder ohne Nikotin deswegen erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Darüber hinaus greifen einzelne Bestimmungen der Bundesländer.
Doch welche gesetzlichen Regelungen für Vapes bestehen in Österreich konkret? Welche Hinweise müssen auf den Verpackungen der E-Zigaretten und E-Liquids abgebildet werden? Dürfen E-Zigaretten in Österreich beworben werden und wo gilt absolutes Rauch- und Dampfverbot?
Das gilt 2024
Sind E-Zigaretten in Österreich erlaubt?
Im Jahr 2016 wurde die Tabakproduktrichtlinie 2014/EU in österreichisches Recht übersetzt. Seither greift das Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz, kurz TNRSG. Das TNRSG enthält auch Regelungen zu nikotinhaltigen sowie nikotinfreien E-Zigaretten.
Als E-Zigarette werden hier alle elektronischen Zigaretten und damit Erzeugnisse zum Konsum von Dampf über ein Mundstück definiert. Diese können als Einwegprodukte oder als nachfüllbare Elemente verwendet werden (§ 1 Z 1b TNRSG).
E-Zigaretten können in Österreich in stationären Läden erworben werden. Zusätzlich stehen Online-Angebote wie ein E Zigaretten Online Shop zur Verfügung. Hier sind die Produkte rund um die Uhr erhältlich.
In das Tabakmonopol fallen die E-Zigaretten in Österreich nicht. Somit dürfen diese frei vertrieben werden.
Der maximal zulässige Nikotingehalt in Österreich beträgt 20 Milligramm pro Milliliter (§ 10 b Abs. 7 Z 2 TNRSG). Die Liquids mit Nikotin dürfen weder Vitamine noch Koffein sowie färbende Zusatzstoffe und Zusatzstoffe zur Erleichterung des Inhalierens enthalten.
Überall, wo ein Rauchverbot für Tabakprodukte besteht, dürfen auch verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten nicht verwendet werden.
Jugendliche in Österreich dürfen E-Zigaretten und Liquids auf Basis der Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer erwerben. Seit 2019 müssen diese dafür das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dies gilt österreichweit (§ 2a TNRSG). Seither entsprechen die Regelungen internationalen Standards. Zuvor durften Jugendliche Tabakprodukte und ähnliche Erzeugnisse ab einem Alter von 16 Jahren erwerben und konsumieren.
In Burgenland dürfen Menschen unter 18 Jahren keine Drogen besitzen oder zu sich nehmen, die rauschähnliche Zustände hervorrufen, süchtig machen können und die psychische wie physische Erregung beeinflussen können. Gleiches gilt zum Beispiel in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark.
Was muss auf den Packungen von E-Zigaretten und Liquids abgebildet werden?
In Österreich gilt: Alle E-Zigaretten- und Liquid-Packungen und -Außenverpackungen müssen laut Paragraf 10c TNRSG eine Liste aller Inhaltsstoffe aufweisen. Die Reihenfolge der Auflistung richtet sich nach dem jeweiligen Gewicht der Inhaltsstoffe und wird absteigend vorgenommen.
Außerdem müssen Hersteller die Nummer der Herstellungscharge auf der Packung angeben und davor warnen, dass die Produkte nicht von Kindern verwendet werden dürfen. Nikotinhaltige Liquids und Einmal-E-Zigaretten müssen eine Angabe der Nikotinmenge aufweisen. Obendrein ist ein Warnhinweis obligatorisch, der Nutzer darauf aufmerksam macht, dass Nikotin abhängig macht und nicht für Nichtraucher empfohlen wird.
Auch nikotinfreie Produkte kommen nicht ohne einen Warnhinweis aus. Hier muss ausgewiesen werden, dass die E-Zigaretten und Liquids der Gesundheit schaden können.
Unter Umständen müssen Hersteller auch die chemikalienrechtlichen Kennzeichnungen aufgreifen. Pflicht ist das Beilegen eines Beipackzettels, der unter anderem Informationen über den Gebrauch und die Aufbewahrung enthält.
Doch was geschieht, wenn E-Zigaretten und Liquids nicht den Bestimmungen des TNRSG entsprechen? In diesem Fall können die Kontrollorgane die Produkte beschlagnahmen. Hier besteht nämlich eine erhöhte Gesundheitsgefahr. In einigen Fällen dürfen die Elektro-Zigaretten und Liquids dann auch vernichtet werden.
Den Importeur oder den Hersteller erwartet in diesem Kontext eine Geldstrafe bis zu 7.500 Euro (§ 14 TNRSG). Verstoßen die Produkte eines Herstellers oder Importeurs wiederholt gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, erhöht sich die Geldstrafe auf bis zu 15.000 Euro.
Neben dem TNRSG müssen diese außerdem weitere Bestimmungen auf europäischer und auf nationaler Ebene berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel das Chemikaliengesetz BGBI. I Nr. 53/1997 i.d.F. BGBl. I Nr. 58/2017 und die CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Dürfen E-Zigaretten in Österreich beworben werden?
Werbung für E-Zigaretten in Österreich ist verboten. Gleiches gilt für das Sponsoring. Die gesetzliche Basis bildet die Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Seit Jänner 2007 dürfen auch keine Plakate mit Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen mehr verbreitet werden. Manche Werbeformen und Marketingformen sind in Ausnahmefällen weiterhin umsetzbar.
Nichtraucherschutz und Rauchverbote in Österreich
Nichtraucher werden in öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden nicht nur vor dem passiven Inhalieren von Zigarettenrauch, sondern auch von dem Dampf aus E-Zigaretten geschützt. Zu diesem Zweck greifen diverse Maßnahmen.
Der Grund: Auch der Dampf aus den E-Zigaretten enthält Chemikalien und darüber hinaus Zusatzstoffe. Chemikalien, die inhaliert werden, können Erkrankungen wie Krebs auslösen und zu frühen Todesfällen führen. Des Weiteren können Krankheiten wie eine chronische Bronchitis und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst werden. Durch das Rauchen – und vermutlich zukünftig auch durch das neuartige Dampfen – entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten in Österreich.
Seit dem 01.11.2019 gilt in Österreich ein Rauchverbot in der Gastronomie. Hier dürfen auch Dampfer ihre E-Zigarette nicht verwenden. Das Verbot gilt auch dann, wenn keine Gäste vor Ort sind.
Absolute Rauchverbote gelten österreichweit in Räumlichkeiten zu Bildungszwecken wie Klassen- und Seminarräumen, Sitzungsräumen, Schulturnhallen, Jugendwohnheimen, Internaten, Räumlichkeiten von Vereinen, geschlossenen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen und Straßenbahnen sowie privaten Kraftfahrzeugen.
Das Fazit – E-Zigaretten dürfen in Österreich ab 18 Jahren erworben werden
019 rauchte noch jeder fünfte Erwachsene ab 15 Jahren in Österreich. Bereits zu diesem Zeitpunkt ging der Tabakkonsum bereits zurück. Ein Viertel der österreichischen Bevölkerung bestand zu diesem Zeitpunkt aus Ex-Rauchern.
Heute entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, dem Tabakrauch den Rücken zuzukehren. Sie nutzen E-Zigaretten, um weiter zu rauchen oder zur Rauchentwöhnung. In Österreich dürfen Erwachsene ab 18 Jahren Elektro-Zigaretten und E-Liquids mit oder ohne Nikotin erwerben. In öffentlichen Umgebungen gilt häufig ein Rauch- und Dampfverbot.
Beworben werden dürfen die “verwandten Erzeugnisse” in ganz Österreich nicht mehr, da diese Krebserkrankungen und Co. auslösen können.
Jede E-Zigaretten- und Liquid-Packung muss in Österreich Hinweise zu den Inhaltsstoffen und zur Suchtgefahr aufweisen. Verstöße werden mit einer Geldstrafe geahndet.