So kann man vom THG-Quotenhandel profitieren

Die Elektromobilität erlebt derzeit einen beispiellosen Aufschwung. Ein Schlüsselmechanismus zur Förderung dieser Bewegung ist der THG-Quotenhandel, bei dem Betreiber von öffentlichen Ladesäulen jährlich Zusatzerlöse erzielen können. Dies kann besonders für Unternehmen eine lukrative Möglichkeit darstellen, um ihre Einnahmen zu steigern und gleichzeitig zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Teil des THG-Quotenhandels zu werden? In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen und Schritte im Überblick präsentiert.

Öffentlicher Zugang als zentrale Voraussetzung

Mit dem richtigen Partner für den THG-Quotenhandel ist die Abwicklung ganz einfach. Für Betreiber von Ladesäulen und Flotten mit eigenen Ladepunkten ist die Teilnahme am THG-Quotenhandel allerdings nur dann möglich, wenn die Ladeeinrichtungen öffentlich zugänglich sind. Dies umfasst nicht nur kommerzielle Ladestationen, sondern auch Ladepunkte auf frei zugänglichen Firmenparkplätzen oder in Parkhäusern. Öffnungszeiten spielen hier ebenfalls eine Rolle: Der Zugang muss für einen ausreichend langen Zeitraum gewährleistet sein, um den Bedarf der Nutzer zu decken.

Beispiele für öffentliche Ladepunkte sind Ladeeinrichtungen auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen sowie in öffentlichen Parkhäusern. Ladepunkte, die ausschließlich einer bestimmten Personengruppe, wie beispielsweise den Angestellten eines Unternehmens oder Hotelgästen, zur Verfügung stehen, werden hingegen nicht als öffentlich betrachtet. 

Technische Mindestanforderungen

Neben den Zugangsbedingungen gibt es auch bestimmte technische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Ladestationen den allgemeinen Standards für Authentifizierung und Bezahlung entsprechen, wie sie in der Ladesäulenverordnung festgelegt sind. Eine wichtige Anforderung ist dabei die Möglichkeit des spontanen Ladens, das heißt, Nutzer sollten ohne langfristige Vertragsbindung laden können.

Eine weitere essentielle Voraussetzung ist die Konformität mit dem Eichrecht, um eine akkurate Erfassung der Strommenge und der Ladedauer zu ermöglichen. Dies stellt sicher, dass die Abrechnung fair und transparent erfolgt und mögliche Missverständnisse vermieden werden.

Registrierung und Vermarktung der THG-Quoten

Um die THG-Quote für ihre öffentlichen Ladepunkte zu beanspruchen, müssen Betreiber zunächst einige administrative Schritte durchlaufen. Zuerst muss der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert werden, die die Betreibernummer vergibt. Hierfür werden detaillierte Angaben zur Ladestation wie Standort, Leistung und Bezahlmöglichkeiten benötigt.

Eine Checkliste kann dabei helfen, alle notwendigen Informationen zusammenzustellen. Diese umfasst unter anderem die vierstellige Betreibernummer, den Standort in Breiten- und Längengraden, die Nennleistung der Ladeeinrichtung sowie die Art der angebotenen Steckersysteme. Auch die Publizierung des Ladepunktes auf der Website der Bundesnetzagentur ist erforderlich.

Im nächsten Schritt wird ein Vermarktungspartner beauftragt, der die THG-Quoten im Markt platziert. Nach der Einreichung der Ladestrommengen beginnt der Handel, und der Betreiber kann mit den Einnahmen rechnen.

Ökonomische und ökologische Vorteile

Der Handel mit THG-Quoten bietet Betreibern von Ladesäulen nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern unterstützt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Indem mehr öffentliche Ladepunkte zugänglich gemacht werden, profitieren auch E-Auto-Besitzer von einer besseren Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten. Dies trägt zur Förderung der Elektromobilität bei und hilft im Kampf gegen den Klimawandel.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass neben der Möglichkeit der Einnahmensteigerung auch ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Das Anrechnen des geladenen Stroms auf die THG-Quote reduziert den CO₂-Ausstoß und fördert nachhaltige Mobilität.

Fazit: Eine lohnende Investition

Die Teilnahme am THG-Quotenhandel kann für Betreiber von öffentlichen Ladesäulen eine lohnende Investition darstellen. Durch die Erfüllung technischer und regulatorischer Anforderungen sowie die Registrierung der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur können attraktive Zusatzerlöse generiert werden. Zudem trägt die zunehmende Verfügbarkeit von öffentlichen Ladepunkten zur Förderung der Elektromobilität bei und unterstützt den nachhaltigen Wandel in der Mobilität.

Das Verfahren mag zunächst komplex erscheinen, doch mit den richtigen Informationen und einem strukturierten Vorgehen ist die Umsetzung gut zu bewältigen. Der THG-Quotenhandel bietet eine wertvolle Chance, sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch von der wachsenden Elektromobilität zu profitieren.

 

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